· Fachbeitrag · P-Konto
Schuldner kann Nachweispflicht nicht umgehen
Ein Schuldner kann seine Nachweispflicht nach § 850k Abs. 2, 5 ZPO nicht dadurch umgehen, dass er eine Entscheidung nach § 850k Abs. 4 ZPO beantragt (LG Koblenz 10.4.12, 2 T 215/12, Abruf-Nr. 121421). |
Sachverhalt
Schuldner S. verfügte über ein P-Konto. Er beantragte, den unpfändbaren Betrag seiner laufenden Einkünfte bei der Drittschuldnerin D. freizugeben und die Kontopfändung insoweit aufzuheben. Zur Begründung trug er vor, dass sein Arbeitseinkommen von ca. 1.400 EUR schon anderweitig gepfändet sei, sodass nur noch die unpfändbaren Lohnanteile auf das gepfändete Konto überwiesen würden. Zudem bestehe eine Unterhaltspflicht gegenüber dem 1986 geborenen Sohn X.
Das AG - Vollstreckungsgericht - änderte daraufhin den PfÜB insoweit ab, dass das Guthaben auf dem Konto des S. in Höhe des überwiesenen Arbeitseinkommens nicht der Pfändung unterworfen sei bzw. der entsprechende Betrag monatlich an den S. unter Abänderung des pfandfreien Betrags gemäß § 850k Abs. 4 ZPO freigegeben werde.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig