· Fachbeitrag · Pfändungsschutz
Pfändungsschutz bei Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers nicht erweitert
(BGH 22.7.15, IV ZR 223/15, Abruf-Nr. 178825) |
Praxishinweis
Die Entscheidung stärkt die Rechte der Gläubiger. Sie ist zwar in einem Insolvenzverfahren ergangen, wirkt sich aber auch auf die Einzelzwangsvollstreckung aus.
Der BGH musste klären, ob der bestehende Versicherungsvertrag des Schuldners in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umzuwandeln war, nachdem dieser sein vereinbartes Wahlrecht gemäß § 167 S. 1 VVG ausgeübt hatte. § 167 S. 1 VVG regelt, dass ein Versicherungsnehmer (Schuldner) einer Lebensversicherung jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen kann, dass die Versicherung in eine Versicherung umgewandelt wird, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 ZPO entspricht.
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