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  • · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe

    Mobiliar-Zwangsvollstreckung: Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ist der Gegner nicht anwaltlich vertreten, kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Mobiliarzwangsvollstreckung nicht in Betracht (LG Koblenz 13.5.11, 2 T 232/11).

    Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem der Gläubiger aus einem Versäumnisurteil gegen den nicht anwaltlich vertretenen Schuldner vollstrecken wollte und im Rahmen seines PKH-Antrags die Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt hatte. Das LG befürchtete aufgrund von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nicht, der Gläubiger werde nicht in der Lage sein, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen schriftlich oder mündlich zu veranlassen.

     

    Das LG arbeitet in seiner Entscheidung die betreffende Kasuistik gründlich auf (DVGZ 12, 35).