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  • · Nachricht · Prozesspraxis

    Wiederherstellung eines Pfändungsbeschlusses im Rechtsmittelverfahren

    | Im Rechtsmittelverfahren kann ein durch richterlichen Beschluss aufgehobener Pfändungsbeschluss nicht wiederhergestellt werden. Das hat der BGH mit Beschluss vom 21.2.13 entschieden (VII ZB 9/11, Abruf-Nr. 131034 ). <

     

    Ein nur mit diesem Ziel eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig (im Anschluss an BGH 9.6.76, VIII ZR 19/75, BGHZ 66, 394; 5.5.11 VII ZB 25/10).

    Quelle: ID 39247300