· Fachbeitrag · Räumung
Wenn Haupt- und Untermieter die Räumung verweigern
| Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Der Hauptmietvertrag ist beendet. Haupt- und Untermieter verweigern die Räumung. Wie ist zu vollstrecken? |
Der Vermieter muss den Untermieter zusammen mit dem Hauptmieter auf Räumung verklagen und jeweils Räumungstitel gegen sie erwirken. Er darf die untervermieteten Räume weder betreten, noch im Wege der Selbsthilfe die Räumung des Untermieters vornehmen. Will der Vermieter wegen verspäteter Räumung Schadenersatz geltend machen, muss er diese Ansprüche gegenüber dem Hauptmieter geltend machen.
Es gibt allerdings Fälle, in denen der Untermieter - ausnahmsweise - gegenüber dem Vermieter nicht zur Räumung verpflichtet ist:
- anderweitige Vereinbarung zwischen Vermieter und Untermieter,
- Vermieter duldet Untermieter, nimmt dessen Mietzahlungen entgegen und fordert ihn länger nicht zur Räumung auf und
- Hauptmieter war (nur) gewerblicher Zwischenvermieter (§ 565 BGB).
Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 38 | ID 42505670