· Fachbeitrag · Schuldnertaktik
Gefahr für Gläubiger: Kontowechsel „express“
| Seit dem 18.9.16 ist es leichter möglich, ein Girokonto zu wechseln (Zahlungskontengesetz). Alte und neue Bank helfen, alle Zahlungsvorgänge umzustellen. Das bedeutet aber auch: Schuldner könnten dies taktisch einsetzen. |
Da der Wechsel einer Bank - auch Onlinebank - jetzt so einfach möglich ist und viele Banken mit Prämien oder Gutscheinen locken, ist zu befürchten, dass die Zahl der Wechselwilligen steigt. Schuldner könnten so erreichen, dass eine Kontenpfändung ins Leere läuft. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:
- Welche Bank hat aktuell besonders attraktive Wechselangebote? Hierhin könnte ein Schuldner gewechselt sein.
- Liegen (mehrere) Pfändungen vor, sodass ein Kontowechsel unrealistisch ist?
- Planen Sie, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder eine Drittschuldnerauskunft einzuholen? Fragen Sie den Schuldner gezielt nach neuen/beantragten Konten/Geschäftsverbindungen zu neuen/weiteren Banken.
Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 187 | ID 44293876