· Fachbeitrag · Teilungsversteigerung
BGH klärt Gebotserstellung bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen
| Der BGH hat jetzt endlich geklärt, wie bei einer Teilungsversteigerung mit unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen das sog. geringste Gebot zu ermitteln ist. |
Er stellt insofern klar (15.9.16, V ZB 136/14, Abruf-Nr. 190945): Es ist von der Person des Antragstellers auszugehen, dessen Anteil am geringsten belastet ist (sog. Niedrigstgebots-Lösung). Der BGH weist aber auch auf Folgendes hin: Gleich hohe Belastungen an den anderen Miteigentumsanteilen sind gleichwohl zu berücksichtigen; unberücksichtigt bleiben nur ungleiche Belastungen. Ein Ausgleichsbetrag gemäß § 182 Abs. 2 ZVG ist nur zu bestimmen, wenn trotz Berücksichtigung der gleich hohen Belastungen bei dem am niedrigsten belasteten Anteil ein höherer Betrag zu berücksichtigen ist, als bei den anderen.
Leserservice | In der nächsten Ausgabe von VE werden wir die taktischen Möglichkeiten, die die Entscheidung eröffnet, mittels Beispielen und Musterformulierungen eingehend erläutern.