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  • 11.12.2018 · Fachbeitrag · Unterhaltsvollstreckung

    Angemessenheit von Aufwendungen für die Unterkunft

    | Der BGH hat in 2011 zur Angemessenheit von Aufwendungen für die Unterkunft im Rahmen einer Lohnpfändung (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO) entschieden (VE 11, 186). Die Entscheidung ist aber nicht eindeutig. Es stellt sich vor allem die Frage, ob das Vollstreckungsgericht die vom BGH aufgestellten Grundsätze bereits beim Antrag auf Erlass des PfÜB prüfen muss, oder ob sich eine solche Prüfungspflicht erst nach Erlass und Zustellung des PfüB an den Schuldner ergibt, wenn dieser ggf. einen Abänderungsantrag stellt. |