24.02.2017 · Fachbeitrag · Unterhaltsvollstreckung
PfÜB-Formular ist auszulegen
| Ein tägliches Problem: Ein Unterhaltsgläubiger beantragt mit dem amtlichen Formular “Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen Unterhaltsforderungen“ eine Lohnpfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche. Dabei beantragt er aber nicht zusätzlich, dass nach § 850d ZPO gepfändet werden soll. Das Gericht erlässt daraufhin einen PfÜB nach § 850c ZPO. Dagegen wendet sich der Gläubiger und trägt vor, „es ergebe sich bereits aus der Antragstellung mit dem besonderen Formular nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV “, dass nach § 850d ZPO gepfändet werden sollte. Zu Recht? |
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