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  • 16.11.2021 · Nachricht · Vermögensauskunft

    Keine Vollmachtsvorlage bei Beantragung eines Haftbefehls

    | Bereits in VE 21, 102, haben wir darüber berichtet, dass ein Anwalt keine Originalvollmacht beifügen muss, wenn er einen Gerichtsvollzieher mit der Verhaftung beauftragt. Das AG Kiel hat nun entschieden, dass ein Anwalt dem Gericht auch bei einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls keine Originalvollmacht vorlegen muss. Aber kann der Gerichtsvollzieher dann die Verhaftung verweigern, wenn er moniert, dass bisher überhaupt keine Vollmacht nachgewiesen wurde? |