· Nachricht · VG WORT
Ausschüttungstermine 2024 rücken näher
| Was es mit den unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften auf sich hat und wie Sie auf jährliche Ausschüttungen an Schuldner zugreifen, haben wir bereits erklärt ( VE 24, 39 ). Vielleicht gehen Sie erst seit kurzem gegen Schuldner vor, die mit Texten und Büchern ihr Geld verdienen und haben bisher nicht auf die wichtigen Stichtage achten müssen. Achtung: Bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) stehen die Ausschüttungen für 2024 kurz bevor. |
Wie üblich nimmt die VG WORT auch in 2024 zwei Ausschüttungen vor und zahlt Gelder an die Rechteinhaber aus. Dies sind zum einen
- die jährliche Hauptausschüttung ab 28.6.24 und darüber hinaus
- die sog. Herbstausschüttung (Ende September 2024).
Die Herbstausschüttung betrifft digitale Verwertungen (Internettexte), hier kommen häufig noch höhere Summen zusammen, bei denen sich ein Zugriff lohnen kann. Wie Sie auf die Ausschüttungen für Ihre Gläubiger zugreifen, erklären wir in unseren Beiträgen und Mustervorlagen, die Sie unten bei den weiterführenden Hinweisen bequem abrufen können. Wenn Sie einen PfÜB bei einer Verwertungsgesellschaft erwirken, greifen Sie damit natürlich auf alle künftig dort erfolgenden Ausschüttungen zu, bis die Forderung getilgt ist. Sie müssen nicht für einzelne, zukünftige Ausschüttungen jeweils einen neuen PfÜB beantragen.
Beachten Sie | Die Rechteinhaber erhalten zu den Auszahlungen auch sog. Ausschüttungsbriefe. In denen wird detailliert aufgeschlüsselt, wie sich die Beträge zusammensetzen. Grundsätzlich können Sie bei der Pfändung des Auszahlungsanspruchs auch die Herausgabe des letzten Ausschüttungsbriefs pfänden. Laut § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, über die Forderung vorhandene Urkunden herauszugeben (VE 24, 39). Sie können dann anhand des Briefs überprüfen, ob Sie die darin ausgewiesene, vollständige Summe von der Verwertungsgesellschaft als Drittschuldner erhalten haben. Werden Ihnen als Gläubiger-Vertreter mehrere Ausschüttungen ausgezahlt, sollten Sie jeweils auch den dazu erstellten Ausschüttungsbrief vom Drittschuldner verlangen.