· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
BGH erleichtert die Vollstreckung eines Umgangstitels
(BGH 1.2.12, XII ZB 188/11, Abruf-Nr. 120722) |
Sachverhalt
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin streiten um die Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung. Der gemeinsame Sohn wurde im November 2000 ehelich geboren. Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden; das Sorgerecht für den Sohn steht den Eltern weiterhin gemeinschaftlich zu. Seit der Trennung im Juni 2009 lebt der Sohn bei der Mutter.
Die Eltern schlossen vor dem OLG eine Umgangsvereinbarung. Darin einigten sich die Eltern darüber, dass der Sohn an einer geeigneten kinderpsychologisch-therapeutischen Maßnahme teilnimmt. Das Umgangsrecht des Vaters mit dem gemeinsamen Kind regelten sie wie folgt:
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