11.09.2018 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Der unwillige Drittschuldner
| Ein Fall aus der Praxis: Gläubiger G. hat das Arbeitseinkommen des Schuldners S. beim Arbeitgeber D. (Drittschuldner) gepfändet. D. zahlt nicht und erteilt zunächst auch keine Drittschuldnererklärung. Erst nach mehrmaliger Aufforderung erteilt er schließlich die Auskunft und übersendet die Gehaltsabrechnungen des S. Diese weisen aufgrund rückwirkender Tariferhöhung eine Gehaltserhöhung als Nachberechnung aus. Hierdurch ergibt sich pfändbares Einkommen des S. D. hat die Pfändung jedoch nicht berücksichtigt und die Erhöhungen, also die Nachberechnungen, monatlich an den S. überwiesen. Was ist dem G. nun zu raten? |
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