· Nachricht · Vollstreckungspraxis
Klage des Schuldners gegen zu hohe Bewertung der Naturalleistung
| Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen ( BGH 13.12.12, IX ZB 7/12, Abruf-Nr. 130151 ). |
Achtung: Ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder ist unzulässig
Quelle: ID 37936630