· Nachricht · Vollstreckungspraxis
Pfändungsschutz für Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag
| Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die Rentenversicherung der Rückdeckung einer ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer gegebenen Pensionszusage dient ( BGH 22.8.12, VII ZB 2/11, Abruf-Nr. 122864). |
Der BGH stellt klar: Es hindert den Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO nicht, wenn dem Schuldner vertraglich ein Kapitalisierungsrecht eingeräumt war, dieses Recht zur Zeit der Pfändung aber nicht mehr bestand. Damit bestätigt er seine Entscheidung vom 25.11.10 (VII ZB 5/08, NJW-RR 2011, 493 Rn. 20).
Quelle: ID 35648080