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Schuldnerbanken: Kontopfändung bei der Bundesbank nutzen
| Auch Banken können Schuldner sein ‒ wenn auch selten. Effektiv ist dann der Zugriff auf Konten bei der Bundesbank als Drittschuldnerin. |
Dadurch, dass Kreditinstitute nicht benötigte Gelder bei der Bundesbank anlegen können, sind die Schuldnerbanken stets „flüssig“ und damit zahlungsfähig, zumal sämtliche Konten auf Guthabenbasis geführt werden (Art. 123 Abs. 1 AEUV).
PRAXISTIPP | Pfänden können Sie mittels ganz normalem Antrag auf Erlass eines PfÜB (Anspruch D; BIC = Kto-Nr. der Bank); Drittschuldnerin ist die Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main. |
Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 20 | ID 46290936