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Testamentsvollstreckung: Wer haftet für Hausgeldschulden?
| Gehört eine Eigentumswohnung zum Nachlass, weil der Testamentsvollstrecker sie für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten. |
Bei der Frage, ob Hausgeldschulden Nachlassverbindlichkeiten sind, sind regelmäßig folgende drei Fälle zu unterscheiden:
- Der Erblasser schuldet bereits Hausgeld: Dann ist die Hausgeldschuld eine Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB.
- Hausgeldschulden fallen auf die Zeit nach dem Erbfall an, beruhen aber auf einem zuvor gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer: Auch hier ist die Hausgeldschuld eine Nachlassverbindlichkeit (Argument aus § 1967 Abs. 2 BGB).
- Hausgeldschulden werden nach dem Erbfall fällig und haben ihre Grundlage in einem erst nach dem Eigentumserwerb gefassten Beschluss der Eigentümer, beruhen aber auf einem zuvor gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer: Diese Frage ist umstritten (siehe Möller, Erbrecht effektiv 12, 38).
Jedenfalls hat der BGH für die eingangs beschriebene, spezielle Konstellation klargestellt, dass eine Nachlassverbindlichkeit in jedem Fall gegeben ist (4.11.11, V ZR 82/11, Abruf-Nr. 114239).
Quelle: ID 32265710