Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Testamentsvollstreckung: Wer haftet für Hausgeldschulden?

    | Gehört eine Eigentumswohnung zum Nachlass, weil der Testamentsvollstrecker sie für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten. |

     

    Bei der Frage, ob Hausgeldschulden Nachlassverbindlichkeiten sind, sind regelmäßig folgende drei Fälle zu unterscheiden:

     

    • Der Erblasser schuldet bereits Hausgeld: Dann ist die Hausgeldschuld eine Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 BGB.
    • Hausgeldschulden fallen auf die Zeit nach dem Erbfall an, beruhen aber auf einem zuvor gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer: Auch hier ist die Hausgeldschuld eine Nachlassverbindlichkeit (Argument aus § 1967 Abs. 2 BGB).
    • Hausgeldschulden werden nach dem Erbfall fällig und haben ihre Grundlage in einem erst nach dem Eigentumserwerb gefassten Beschluss der Eigentümer, beruhen aber auf einem zuvor gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer: Diese Frage ist umstritten (siehe Möller, Erbrecht effektiv 12, 38).

     

    Jedenfalls hat der BGH für die eingangs beschriebene, spezielle Konstellation klargestellt, dass eine Nachlassverbindlichkeit in jedem Fall gegeben ist (4.11.11, V ZR 82/11, Abruf-Nr. 114239).

    Quelle: ID 32265710