· Nachricht · Vollstreckungspraxis
Titelumschreibung auf Ersteher nach Zwangsversteigerung
| Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters ( BGH 14.06.2012, VII ZB 48/10, Abruf-Nr. 122239 ). |
Folge: Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.
Quelle: ID 34784950