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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Vollstrecken in das Grundstück einer GbR

    | Wird in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vollstreckt, werden in der Praxis häufig Fehler gemacht. Insbesondere die Frage, wer Schuldner ist, kann beim Tod eines Gesellschafters schwierig zu beantworten sein. Hier hat der BGH nun eine klarstellende Entscheidung getroffen. |

     

    Der BGH hat nämlich jetzt entschieden (19.11.15, V ZB 201/14, Abruf-Nr. 182693): Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 S. 1 , § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.

    Quelle: ID 43800867