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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Zwangsvollstreckung aus europäischem Vollstreckungstitel: Zustellung der ausländischen Entscheidung erforderlich

    | Das AG Augsburg hat in einem Zwangsvollstreckungsverfahrens eines Gläubigers gegen den Schuldner aufgrund eines österreichischen Versäumnisurteils die klare Aussage getroffen: ohne nachweisliche Zustellung des Titels an den Schuldner keine Vollstreckung (27.1.12, 1 M 10281/12). |

     

    Zur Begründung beruft sich das AG auf § 750 Abs. 1 ZPO. Einer anders lautenden Meinung (Bittmann Anwaltsblatt 11, 380) tritt das AG ausdrücklich entgegen. Die Vorschrift diene nicht nur dem Schuldnerschutz sondern sei Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Die Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel hingegen bedürfe keiner gesonderten Zustellung.

    Quelle: ID 33294830