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  • 04.04.2017 · Fachbeitrag · Zuständigkeit

    Wer prüft, ob die Vollstreckungsklausel materiell richtig ist?

    | Der BGH hat wiederholt entschieden, dass es nicht Sache des Vollstreckungsgerichts ist, die materielle Richtigkeit der Vollstreckungsklausel zu überprüfen. Es darf nur prüfen, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht, ob sie erteilt werden durfte. |