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  • 08.08.2024 · Nachricht · Zustellung

    In Geschäftsräumen wird auch in „privaten Angelegenheiten“ zugestellt

    | An den Geschäftsführer einer GmbH kann auch in dessen Geschäftsräumen zugestellt werden, ihm diese Räume (auch) als eigene zugerechnet werden. Die ihm dort zugestellten Schriftstücke dürfen auch eine persönliche Angelegenheit bzw. private Forderungen gegen ihn betreffen. So hat das BayObLG entschieden (28.2.24, 101 Sch 177/23 e, Abruf-Nr. 242577 ). |