03.03.2022 · Nachricht · Zwangsräumung
Der „Schlüssel“ zur Räumung: Räumungsvergleich ist für Schuldner klar genug
| Immer wieder erreichen uns Zuschriften bezüglich Zwangsräumungen. Häufiges Problem: Der Schuldner räumt nicht vollständig und der Gläubiger will nicht warten. Schuldner argumentieren, dass Möbelstücke „vergessen“ werden können. Den Gläubiger muss das aber nicht kümmern und er muss den Schuldner bei einem Räumungsvergleich auch nicht „erinnern“, sagt der BGH (17.10.18, I ZB 13/18, Abruf-Nr. 205843 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig