· Fachbeitrag · Zwangsräumung
Wohnungsverlust = unzumutbare Härte?
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B. A. Leipzig
| Ist der Verlust der Wohnung eine Härte, die stets den Vollstreckungsschutz rechtfertigt? Das LG Stuttgart sagt: Nein. Allein das Fehlen einer Ersatzwohnung ist kein Grund. Erhält der Schuldner kein ALG 2, da er Unterlagen nicht vorgelegt hat, ist er hieran selbst schuld. Er muss zudem beweisen, dass er intensiv Wohnraum sucht. |
Sachverhalt
Ein Vermieter machte gerichtlich rückständige Miete gegen seinen Mieter geltend. In dem daraufhin folgenden Rechtsstreit kam es dann zu folgendem Verlauf:
Das LG Stuttgart bestätigte die Entscheidung des AG, denn weder lagen ausreichende Härten vor, noch hat der Schuldner angemessen reagiert (5.12.17, 19 T 460/17, Abruf-Nr. 198728).
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