· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare
Addition mehrerer Einkünfte: So funktioniert es
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Das Modul N des amtlichen Beschlussentwurfsformulars der Anlage 5 sieht die Additionsmöglichkeiten mehrerer Einkünfte nur bei einer gleichzeitigen Pfändung mehrerer Einkunftsarten vor. Der folgende Beitrag zeigt, was Gläubiger bei der Addition mehrerer Arbeitseinkommen beachten müssen. |
1. Zwingend: Ausfüllen von Modul N
Das Vollstreckungsgericht kann nur auf Antrag des Gläubigers eine Addition aller Einkünfte des Schuldners i. S. d. § 850 Abs. 2 ZPO anordnen. Verlangt der Gläubiger bei der Pfändung von Forderungen gegenüber
- mehreren Arbeitgebern (Modul E), mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen,
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