· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare
Vollstreckung aus mehreren Titeln: So funktioniert‘s!
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In den Zwangsvollstreckungsformularen der Anlage 1, 3 und 5 sind jeweils im Modul C Angaben zu dem bzw. den Vollstreckungstiteln zu machen. Der folgende Beitrag erklärt, was Gläubiger beachten müssen, wenn diese die Zwangsvollstreckung aus mehreren Vollstreckungstiteln betreiben. |
1. Gläubiger vollstreckt aus maximal zwei Vollstreckungstiteln
Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus zwei Vollstreckungstiteln, ist zunächst darauf zu achten, dass eine laufende Nummer in dem dafür vorgesehenen Klammerzusatz anzugeben ist. Zudem ist zu prüfen, ob der jeweilige Vollstreckungstitel dem Schuldner auch tatsächlich zugestellt wurde, da dies eine wesentliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung darstellt (vgl. § 750 ZPO). Ist dies der Fall, ist das entsprechende Ankreuzfeld „zuzüglich Zustellungsnachweis“ zu markieren.
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig