04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Verjährung
Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. geltend gemachte Bereicherungsanspruch ist nicht schon mit jeder einzelnen Prämienzahlung, sondern erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (BGH 8.4.15, IV ZR 103/15, Abruf-Nr. 176452 ).
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Gebäudeversicherung
Bei der Bestimmung des Versicherungswerts 1914 ist die sog. Bauelementemethode mit Rückrechnung auf die Preisbasis 1914 eine vorzugsweise anzuwendende Methode (OLG Köln 17.3.15, 9 U 75/14, Abruf-Nr. 144308 ).
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Privathaftpflichtversicherung
Ist dem Mieter von Wohnräumen das Halten einer Mehrzahl von Katzen grundsätzlich gestattet, kommt es dann aber durch Katzenurin zu einer erheblichen Substanzschädigung der Mietsache, so greift der in einer
Privathaftpflichtversicherung (mit Tierhalterhaftpflicht) vereinbarte (Wieder-) Ausschluss der „übermäßigen Beanspruchung“ (OLG Hamm 30.1.15, 20 U 106/14, Abruf-Nr. 144306 ).
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Unfallversicherung
1. Bei einem Rechtsstreit um die Erstbemessung des Invaliditätsgrads kommt es nur dann auf den Zeitpunkt drei Jahre nach dem Unfallereignis an, wenn bei Klageerhebung bedingungsgemäß noch eine Nachprüfung möglich ist. Ansonsten ist der Zeitpunkt ein Jahr nach dem Unfallereignis bzw. der Zeitpunkt einer einvernehmlichen Begutachtung nach Abschluss des Heilverfahrens maßgeblich. 2. Auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der dieser zugrunde liegenden gutachterlichen ...
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis kann nicht mehr abgegeben werden, wenn zu diesem Zeitpunkt (nach den Versicherungsbedingungen) die Berufsunfähigkeit bereits fingiert wird. Das ist der Fall, wenn der VN bereits länger als sechs Monate berufsunfähig ist (LG Dortmund 4.12.14, 2 O 124/14, Abruf-Nr. 144063 ).
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Kostenrecht
Dem Prozessvergleich über einen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente kommt, wenn die Parteien sich zugleich darauf einigen, dass mit der Zahlung des Vergleichsbetrags der Versicherungsvertrag beendet ist, ein Mehrwert in Höhe von 20 Prozent des 3,5-fachen Jahresbetrags der Summe aus Monatsrente und Monatsprämie zu.
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04.05.2015 · Fachbeitrag aus VK · Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion).
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