04.05.2015 · Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung
Kein Anspruch auf Fettabsaugung bei Lipödem
| Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion). |
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