· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Das ist bei der Feststellung des Versicherungswerts 1914 zu beachten
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
Bei der Bestimmung des Versicherungswerts 1914 ist die sog. Bauelementemethode mit Rückrechnung auf die Preisbasis 1914 eine vorzugsweise anzuwendende Methode (OLG Köln 17.3.15, 9 U 75/14, Abruf-Nr. 144308). |
Sachverhalt
Der VN hatte bei dem VR für sein Wohn- und Geschäftsgebäude mit Anbau eine Wohngebäudeversicherung unter Einschluss des Risikos Feuer nach AFB 02 abgeschlossen. Die Versicherungssumme inklusive Vorsorge betrug 51.500 M (1914). Das versicherte Gebäude besteht aus einem Haupthaus, einem hinteren und einem seitlichen Anbau. Das Hauptgebäude wurde etwa 1900 errichtet. Die Geschosshöhen betragen in der Mehrzahl über 4 Meter. Am 11.2.08 ereignete sich ein Großbrand in dem Gebäude. Der VR erkannte dem Grunde nach seine Eintrittspflicht an.
Der VR rechnete den Schaden ab, und zwar auf der Grundlage Neuwert/Wiederherstellungskosten 118.665,00 EUR sowie Aufräumungs- und Abbruchkosten 6.119,13 EUR. Die Überprüfung der Versicherungssumme habe ergeben, dass diese den Wert des versicherten Gebäudes nicht voll abdecke. Der tatsächlich entstandene Schaden werde deshalb im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt.
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