02.12.2009 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Eine Rechtsschutzversicherung ist gerade in der Zwangsvollstreckung von großer Bedeutung. Vermieter sind z.B. angesichts der Kostenlast von möglichen Zwangsräumungen/Speditionskosten besonders betroffen, ebenso wie Arbeitnehmer, die bei hohen Streitwerten rückständige Löhne geltend machen. Was jedoch, wenn einem Gläubiger die Rechtsschutzpolice gekündigt wird, ohne dass er einen nachvollziehbaren Grund erfährt? Mit folgenden Informationen können Sie bei betroffenen Mandanten punkten.
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