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  • · Nachricht · Haftpflichtversicherung

    Schwarz ist das neue Grün - Schilderwechsel für Mofas und Mopeds

    | Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Kennzeichen fahren. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. |

     

    Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2012 rund 27.000 Haftpflichtschäden. Mit 15 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge verursachen Mofas und Mopeds fast doppelt so viele Unfälle wie „richtige“ Motorräder. Die Versicherer zahlten hierfür rund 68 Millionen Euro an Geschädigte. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas weiter zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch etwa 29.000 Haftpflichtschäden.

     

    Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 23,1 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 4.246 Mofas und Mopeds wurden 2012 gestohlen - fast 16 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,3 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

     

    Für welche Fahrzeuge gilt das schwarze Kennzeichen?

     

    • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
    • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
    • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
    • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
    • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
    • Motorisierte Krankenfahrstühle
    • Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1.3.92 versichert waren.

     

    Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (0800/2502600) leicht feststellbar.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 42551380