10.05.2017 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherer von Unfallverursachern lassen sich immer neue Argumente einfallen, wenn es darum geht, die Erstattung der Mietwagenkosten des Unfallgegners abzulehnen. Dürfen sie die Erstattung ablehnen, weil die Anmietung aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs nicht notwendig gewesen ist oder weil der stark übergewichtige und gehbehinderte Geschädigte nur wenige hundert Meter mit dem Auto zurücklegt? Nein, urteilen zwei Gerichte.
27.04.2017 · Nachricht ·
Hausratversicherung
Ein Hausratversicherer darf seine Erstattung nach einem Einbruch in Privaträume für nicht in einem Tresor aufbewahrte Gelder auf einen Betrag von 1.100 Euro begrenzen. Eine solche Bestimmung ist zulässig (OLG ...
26.04.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Versicherungsnehmer (VN), der vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Formular mit Fragen zu vier Erkrankungen erhält, muss eine andere schwere Krankheit angeben, auch wenn nicht danach gefragt wird.
12.04.2017 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
Der Versicherungsnehmer muss die Behauptung beweisen, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei nicht als Makler, sondern als Agent des Versicherers tätig geworden und stehe daher „in dessen Lager“ (OLG Dresden, Urteil vom 22.11.2016, Az. 4 U 864/15, Abruf-Nr. 192874 ).
10.04.2017 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
28.03.2017 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
Verpflichtet sich der Vermittler eines Mietwagens, im Schadenfall die Selbstbeteiligung des Mieters zu übernehmen, liegt kein Versicherungsvertrag im Sinne des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG vor. Folge ist, dass sich die ...
15.03.2017 · Nachricht ·
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unwirksam ist die in Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendete Klausel, die den zuletzt ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers unabhängig vom tatsächlichen Berufsbild abstrakt mit mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei zugrunde legt. Das hat der BGH klargestellt.