24.02.2017 · Nachricht ·
Kapitalanlagen
Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks Schadenersatz an den Erwerber von Aktien, mindern sich durch die Zahlung die Anschaffungskosten der Aktien nicht. Der Schadenersatz hat auf einen etwaigen Verlust aus dem Verkauf der Aktien keine Auswirkung. Im Umkehrschluss steigert der Schadenersatz auch den Veräußerungserlös der Aktien nicht (BFH, Urteil vom 04.10.2016, Az. IX R 8/15, Abruf-Nr. 191586 ).
23.02.2017 · Nachricht ·
Kapitalanlagen
Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 01.01.2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen ...
17.02.2017 · Fachbeitrag ·
Dienstwagen
Das Thema Überlassung eines geleasten Fahrzeugs mit Barlohnumwandlung rückt auch in Versicherungsmaklerunternehmen mehr und mehr in den Fokus. Erfahren Sie daher, worauf bei einer Fahrzeugüberlassung mit ...
13.02.2017 · Nachricht ·
Altersversorgung/Riester-Rente
Das BVerfG muss klären, ob die Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage an ein Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks verfassungsgemäß ist. Konkret geht es um die Frage, ob auch Pflichtmitglieder berufsständischen Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG haben.
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08.02.2017 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Für Lebensversicherungen, die 2005 abgeschlossen wurden und im Jahr 2017 ausgezahlt werden, greift erstmals die günstige Hälftebesteuerung. WVM macht Sie mit den Besteuerungsgrundsätzen vertraut.
27.01.2017 · Nachricht ·
Riester-Rente
Grenzgänger, die nicht in das deutsche Rentensystem einzahlen, sondern in ein ausländisches, können keine Riester-Zulage erhalten. Das hat der BFH im Fall einer Deutschen entschieden, die ursprünglich in der ...
25.01.2017 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Erzielen Sie neben den Umsätzen aus Ihrer nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfreien Tätigkeit als Versicherungsmakler auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren. Voraussetzung: Ihr umsatzsteuerpflichtiger Vorjahresumsatz liegt nicht über 17.500 Euro und Ihr aktueller Jahresumsatz übersteigt voraussichtlich 50.000 Euro nicht. Doch was passiert, wenn das Finanzamt den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 Euro erhöht?