22.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitet die erwerbstätige Ehefrau in ihrer Freizeit regelmäßig im Betrieb ihres Ehemanns mit und erleidet dabei einen Unfall, ist sie als „Wie-Beschäftigte“ in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.
22.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des LSG ...
22.05.2018 · Nachricht ·
Lebensversicherung
Kündigt der Versicherer eine vor 2008 abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung, weil der Fonds liquidiert wurde, kann der Versicherungsnehmer (VN) seinen Widerspruch nach § 5a VVG alter Fassung ausüben.
22.05.2018 · Nachricht ·
Kundeninformation
Verlangt ein Pflegebedürftiger Sozialleistungen, muss er zuerst eine Lebensversicherung verwerten, die der Altersversorgung naher Angehöriger dient. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Pflegebedürftige jederzeit die Mittel für sich selbst verwenden und die Bezugsberechtigung des Angehörigen im Todesfall ändern kann. Darauf hat das SG Karlsruhe hingewiesen.
15.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, die ...
03.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Wird ein Sportler pro forma von einem Sponsor beschäftigt, aber aufgrund einer Nebenabrede für einen Verein tätig, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet der Spieler einen Sportunfall, muss ...
03.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Beendet ein Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis, macht er sich nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seinen (ehemaligen) Arbeitnehmer nicht auf die Möglichkeit hinweist und aufklärt, dass mit Vollendung des 60. Lebensjahrs ein Anspruch auf vorgezogene Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht. Das gilt nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz jedenfalls dann, wenn zum Aufhebungszeitpunkt für den Arbeitgeber nicht absehbar war, dass der Arbeitnehmer vorgezogene ...