30.08.2016 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Betriebsrat ist bei der Teilnahme an einem Schulungsseminar unfallversichert, wenn er bei der konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls ein unternehmensbezogenes Recht wahrnimmt. Ist der gemeinsame Besuch eines Abenteuerwalds nicht Gegenstand des Schulungsseminars, zählt er nicht zur versicherten Tätigkeit. Rutscht der Betriebsrat dort aus und bricht sich den linken Knöchel, muss die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten nicht übernehmen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2016, Az.
24.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Vom Kugelschreiber über Ordner und Kalender mit Firmenlogo bis hin zur Flasche Wein – Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner gehören in vielen Maklerunternehmen einfach dazu. Damit Sie die Kosten steuerlich ...
24.08.2016 · Fachbeitrag ·
Investitionsabzugsbetrag
Deutet sich für Ihr Maklerunternehmen am Ende einer Betriebsprüfung (BP) an, dass der Gewinn erhöht und Steuernachzahlungen fällig werden, sollten Sie einen Blick in die „BP-nahe“ Zukunft werfen.
18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Restschuldversicherung
Nach § 8 VVG steht der Widerruf dem Versicherungsnehmer zu. Eine vergleichbare Regelung in Bezug auf die versicherte Person sieht das Gesetz nicht vor. Das hat das LG Düsseldorf für den Fall der Restschuldversicherung entschieden. Bei dieser ist der Kreditgeber der Versicherungsnehmer und der Kreditnehmer der aus dem Versicherungsvertrag für die Prämienzahlung verpflichtete Versicherte.
18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherer können die für Altverträge geltenden Versicherungsbedingungen nicht durch Übersendung eines Nachtrags zu ihren Gunsten ändern. So können sie Versicherungsschutz für Kapitalanlagen nicht ...
17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben/Lohnsteuer
Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten steht regelmäßig im Fokus von allgemeinen Betriebsprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen in Versicherungsmaklerunternehmen. Bewirten Sie als Inhaber des Maklerunternehmens ...
09.08.2016 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären. Das hat das LAG Nürnberg klargestellt.