29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt von allen Unternehmen die Sicherung der erhaltenen Daten. Durch den GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ist der Datenschutz aktuell Thema für alle Vermittler. Erfahren Sie, was das für Sie als Makler heißt und wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmensalltag umsetzen können.
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29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge im Maklerunternehmen ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Der „WVM“ greift daher in einer Beitragsserie alle Aspekte der Veräußerung eines Maklerunternehmens oder der Übertragung ...
29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Seit 2013 gilt für Minijobs die Grenze von 450 Euro samt Rentenversicherungspflicht für Aufstockungsfälle und neue Beschäftigungsverhältnisse. Die Rentenversicherungspflicht entfällt nur, wenn der Minijobber bei ...
29.04.2014 · Fachbeitrag ·
Maklerrecht
Immer wieder behaupten Versicherer nach der Kündigung von Versicherungsverträgen durch den Versicherungsnehmer (VN) per Fax, die Kündigung sei nicht zugegangen – trotz „OK-Vermerk“ im Sendeprotokoll des VN. So einfach will der der BGH die Versicherer nicht davonkommen lassen.
25.04.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungspflicht
Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, ist als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig, wenn er zwar für die Gesellschaft wesentliche ...
23.04.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Dürfen Sie als Unternehmer die 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden immer als Betriebsausgabe abziehen oder nur dann, wenn die Geschenkaufwendungen selbst als ...
22.04.2014 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Das OLG Oldenburg hat Ende 2013 einen Kfz-Haftpflichtversicherer verdonnert, einer bei einem Unfall verletzten Frau den Schaden aus dem Jahr 1996 zu ersetzen. Der Versicherer hatte seinerzeit seine Schadenersatzpflicht anerkannt, und eine zwischenzeitlich geschlossene Abfindungsvereinbarung hatte die dreißigjährige Verjährungsfrist nicht eingeschränkt. Denn das Anerkenntnis des Versicherers hatte eine besondere Wirkung.