05.06.2014 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Weder das Unternehmen, das mit der Erstellung des Rohbaus beauftragt ist, noch der Bauleiter haften für Personenschäden, die auf fehlenden Sicherungsvorkehrungen in Gebäudeteilen beruhen, mit deren Betreten nicht gerechnet werden musste. Dies gilt laut OLG Koblenz auch bei Unfällen des Bauherrn, dem das Aufsuchen des Rohbaus erlaubt ist. Ruhen die Arbeiten im Inneren eines Gebäudes, muss der Auftragnehmer das nicht ohne weiteres zugängliche Obergeschoss des Hauses nicht sichern.
04.06.2014 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Arbeitgeber haben keine Pflicht, einen Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörige von privat krankenversicherten Arbeitnehmern zu bezahlen. Tun sie es doch, sind diese Zahlungen sowohl steuer- ...
04.06.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam. Das hat der BGH in zwei Verfahren klargestellt.
30.05.2014 · Nachricht · Versicherungsrecht
Die Zahl der Beschwerden über Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen sank 2013 um acht Prozent auf den niedrigsten Stand seit der Zuständigkeit dieser Schlichtungsstelle im Jahr 2007. Über diesen erfreulichen Trend – schon 2012 war die Zahl der Beschwerden um rund zwölf Prozent gesunken – berichtet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Er sieht sich damit mit seinem neuen Berufsbild des Ehrbaren Versicherungskaufmanns, der qualifiziert als kompetenter Unternehmer ...
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23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Eine Lebens-, Renten- oder Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, kann auch nach Auszahlung des Rückkaufswerts noch widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer ...
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Anlagevermittlung
Bei einer Widerrufsbelehrung für einen Finanzierungsvertrag ist die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ nach Ansicht des LG Dortmund fehlerhaft, weil sie nicht umfassend ist.
23.05.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Der steuerliche Arbeitnehmerbegriff ist eigenständiger Natur und nach den Grundsätzen des Steuerrechts auszulegen. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung hat für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt, keine Bindungswirkung. Das hat das FG Rheinland-Pfalz für den Fall eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nochmals klargestellt.