08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Altersversorgung
Bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG sind bekanntlich die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. Die Finanzverwaltung erkennt hierfür die allgemein anerkannten biometrischen Rechnungsgrundlagen (Heubeck-Richttafeln 2005G) ohne besonderen Nachweis der Angemessenheit an. Die Finanzverwaltung lässt auch andere Rechnungsgrundlagen zu, wenn diese durch unternehmensspezifische Verhältnisse erforderlich sind. Doch die Anforderungen sind hoch.
08.03.2012 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Krankheitskosten können nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die Kosten bei seinem privaten Krankenversicherer ...
07.03.2012 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Wollen Sie Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abziehen, reicht es nicht, lediglich den Namen und die Funktion der bewirteten Person anzugeben. Sie müssen auch den konkreten ...
07.03.2012 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Das Thema Überstunden wirft in vielen Agenturen Fragen auf: Wann und von wem kann man Überstunden verlangen? Wie sind Überstunden zu vergüten? Sind Pauschalierungsabreden zulässig? Der folgende Beitrag gibt Antworten auf die neun wichtigsten Fragen und macht Formulierungsvorschläge für entsprechend arbeitsvertragliche Vereinbarungen.
07.03.2012 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Wird in einem Darlehensvertrag ein variabler Zinssatz vereinbart, muss die Bank die konkreten Voraussetzungen angeben, unter denen der Zinssatz geändert werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann der geschuldete ...
07.03.2012 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen regelmäßig die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse ...
07.03.2012 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Der Ausgleichsanspruch stellt für viele Versicherungsvertreter die wirtschaftliche Absicherung oder gar die zentrale Altersversorgung dar. Die aktuelle Rechtsprechung hat jetzt die Diskussion um die richtige Berechnung des Ausgleichsanspruchs neu entfacht. Daher erläutern wir Ihnen in dieser und in den drei folgenden Ausgaben, wie Sie beim Ausgleichsanspruch das Maximum für sich herausholen. In dieser Ausgabe erfahren Sie, wer ausgleichsberechtigt ist sowie welche Fristen und Ausschlussgründe gelten.