01.02.2007 | Aktuelle Rechtsprechung
Derzeitige Erhebung der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006 entschieden, dass die derzeitige Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, und diese mit Spannung erwartete Entscheidung nach Abfassung der schriftlichen Gründe am 31. Januar 2007 bekannt gegeben (Az: BvL 10/02). Im Kern geht es um die günstigere Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände wie unter anderem Betriebsvermögen oder Grundvermögen im Gegensatz zum Beispiel zu Geldvermögen. In der nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen die Entscheidung mit den praktischen Konsequenzen ausführlich vor.
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 16 | ID 95213