01.04.2006 | Aktuelle Rechtsprechung
Sachkostenliste der AXA ist rechtswirksam
Der BGH hat mit Urteil vom 18. Januar 2006 (Az: IV ZR 244/04) entschieden, dass die „Sachkostenliste“ der AXA Versicherung wirksam ist. Diese Liste bezeichnet abschließend die Leistungen, die von einem Zahnarzt/einer Zahnärztin oder einem zahntechnischen Labor als Sachkosten gemäß § 9 GOZ erbracht werden und im Rahmen des Versicherungsschutzes erstattungsfähig sind. Hinweis: Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem die zum 1. Juli 1998 eingeführte Sachkostenliste Vertragsbestandteil war. Der Versicherungsnehmer hatte den Versicherungsvertrag mit Wirkung ab dem 1. Juli 1998 abgeschlossen. Der hier entschiedene Fall bezieht sich nicht auf „Altverträge“, das heißt Verträge, die vor Geltung der Sachkostenliste abgeschlossenen worden sind.