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  • 13.10.2008 | Gewährleistung

    Zwei kleine Mängel sind ein großer Mangel

    Auf diesen einfachen Nenner lässt sich ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.8.2008 (Az: I-1 U 238/07, Abruf-Nr. 082879) bringen. „Ohrenbetäubende“ Windgeräusche ab 130 km/h und ein überhöhter Dieselverbrauch reklamierte die Käuferin einer Neufahrzeugs. Nach umfangreicher Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass beide Beschwerden berechtigt waren, der Wagen also mangelhaft war. Jeder einzelne Mangel hätte isoliert betrachtet den Rücktritt vom Kauf jedoch kaum rechtfertigen können. Der Mehrverbrauch lag klar unter der zu tolerierenden Zehn-Prozent-Grenze. Zusammen mit den übermäßigen Windgeräuschen (Grund war eine fehlerhafte Verkleidung) reichte es aber für den Rücktritt.  

     

    Für die gefahrenen 72.000 km musste sich die Käuferin allerdings 8.810 Euro Nutzungsvergütung anrechnen lassen. Das sind 0,40 Prozent des Kaufpreises je gefahrene 1.000 km bei einer erwarteten Laufleistung von 250.000 km. Praxistipp: Die Argumentation des Gerichts lässt sich durchaus auf andere Waren übertragen.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 2 | ID 122161