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  • 01.10.2005 | Grundsteuer

    Ist die Grundsteuer verfassungsgemäß?

    Seit dem 1. August 2005 ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Beschwerde zur Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Grundsteuer auf die von ihnen und ihren Familien selbst bewohnten Grundstücke. Ihrer Ansicht nach verbiete es das Grundrecht auf Eigentumsgarantie (Artikel 14 Grundgesetz), dass der Gesetzgeber auf Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zugreifen dürfe. Sie berufen sich dabei auf den bereits 1995 ergangenen Beschluss des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer. Unser Tipp: Legen Sie gegen den Grundsteuer(mess)bescheid Ihres selbstbewohnten Hausgrundstücks Einspruch bzw. Widerspruch ein. Verweisen Sie auf die Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 1644/05) und beantragen Sie das Ruhen Ihres Verfahrens. Nur so können Sie von einem positiven Ausgang der Verfassungsbeschwerde profitieren.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 20 | ID 95385