01.10.2007 | Lohnsteuerkarte
Freibeträge für Fahrtkosten eintragungsfähig
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr als Werbungskosten anerkannt (Kosten ab dem 20. Kilometer bleiben als Sonderausgaben ansatzfähig). Der BFH hat nun ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots geäußert (Beschluss vom 23.08.2007, Az: VI B 42/07, Abruf-Nr. 072873). Laut Finanzverwaltung sollen Steuerbescheide für 2007, die bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergehen, einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten. Arbeitnehmer können ab sofort auf ihrer Lohnsteuerkarte den vollen Freibetrag eingetragen bekommen, wenn sie gegen die Nichtberücksichtung der ersten 20 Kilometer Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür haben sie noch bis zum 30. November 2007 Zeit. Sollte das BVerfG jedoch später entscheiden, dass die gekürzte Entfernungspauschale nicht verfassungswidrig ist, drohen Zinsen auf die Steuernachforderung.