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  • 07.04.2008 | Sonderausgaben

    Spendenbestätigung gilt auch ohne Datum

    Fehlt auf einer Zuwendungsbestätigung das genaue Datum der Zuwendung, ist der Spendenabzug deshalb nicht ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Spende kann anders nachgewiesen werden, zum Beispiel per Kontoauszug. So entschied das Finanzgericht (FG) München in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 14. August 2006 (Az: 15 K 1701/04, Abruf-Nr. 080337). Im konkreten Fall war auf der Zuwendungsbestätigung nur das Jahr und nicht das genaue Datum angegeben. Das schließe aber den Sonderausgabenanzug nicht aus. Der amtliche Mustertext sei in diesem Punkt nicht bindend. Der Zeitpunkt der Zuwendung und die Tatsache, dass die Zuwendung überhaupt erfolgte, könne auch anders nachgewiesen werden. Das FG stellt aber klar, dass in allen anderen Punkten die Vorgaben auf dem amtlichem Muster für Zuwendungsbestätigungen bindend sind.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 18 | ID 118651