09.06.2011 | Steuererklärung
Neue Liste anhängiger Musterverfahren
Das Bundesfinanzministerium hat die Liste der Tatbestände aktualisiert, hinsichtlich derer Steuerbescheide wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig ergehen. Das Schreiben vom 16. Mai 2011 (Az: IV A 3 - S 0338/07/10010) finden Sie unter der Abruf-Nr. 111697.
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 9 | ID 145947