01.07.2006 | Werbung
Kasse darf nicht für günstige Behandlung im Ausland werben
Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Stuttgart vom 24. Mai 2006 (Az: S 10 KA 2369/06 ER) darf eine Krankenkasse ihre Versicherten nicht auf günstigere zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten im Ausland hinweisen. Eine Krankenkasse hatte ihren Versicherten konkret einzelne Praxen im Ausland empfohlen und Informationen zur entsprechenden Vorgehensweise gegeben. Dies hat das SG untersagt.
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 15 | ID 95327