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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    Serviceleistungen in der Zahntechnik: Oft verschwiegen und selten berechnet

    von Unternehmensberater und Zahntechnikermeister Stefan Sander, Hannover, www.medical-dental-solutions.de 

    | Einmal Hand aufs Herz: Wer rechnet alle erbrachten BEB-Positionen aus seinem Praxislabor wirklich ab? Die Erfahrung zeigt: Kaum ein Zahnarzt stellt alle erbrachten Leistungen in Rechnung. Dies bedeutet automatisch einen finanziellen Verlust. Er fällt aber nicht direkt auf, da die nicht abgerechneten Positionen in keiner Buchhaltung auftauchen. Wir zeigen, was alles berechnet werden kann - und wie Sie dabei am besten vorgehen. |

    Zwei Gründe für die fehlende Abrechnung

    Um zukünftig auch wirklich alle erbrachten Leistungen abzurechnen, muss zunächst gefragt werden, warum eine umfassende Abrechnung bisher unterblieben ist. Hierfür dürfen vor allem zwei Gründe maßgeblich sein.

     

    1. Die Abrechnungstatbestände sind unübersichtlich

    Die BEB 97, die mit Abstand gebräuchlichste BEB-Liste (die neue BEB Zahntechnik wird selten genutzt), stellt mit ihren 783 Abrechnungspositionen von sich aus schon eine sehr unübersichtliche Herausforderung dar. Hinzu kommen noch die Positionen, die jede Praxis selbst erzeugt, seien es nun Chairside- oder Laborleistungen. Auch zahlreiche prothetische Arbeiten werden oft nicht abgerechnet, etwa das Desinfizieren, die Prothesenreinigung während der Prophylaxe oder das schnelle direkte Unterfüttern.

     

    PRAXISHINWEIS |  Serviceleistungen können bei vielen Gelegenheiten erwähnt werden, etwa beim Patientengespräch, bei Vergleichsangeboten zu anderen Praxen oder Laboren sowie in Rechnungen und Kostenvoranschlägen. Das Ziel sollte dabei immer sein, erbrachte Serviceleistungen zu berechnen oder dem Patienten den finanziellen Vorteil einer Nichtberechnung offen darzulegen.

     

    2. Gewohnheit und Unwissenheit

    Eine andere Ursache für die fehlende Abrechnung liegt bei der Erstellung der Laborrechnungen: Die Verwaltungskraft, die hiermit betraut wird, ist zumeist nicht ausreichend über die Leistungsinhalte jeder einzelnen Position informiert. Grund: Sie hat keinen Einblick in die zahntechnischen Arbeitsabläufe. Folglich erstellt sie die Rechnungen dann nach „Gewohnheit“.

     

    Doch auch der Zahntechniker weiß manchmal nicht, welche eigene Arbeit er abrechnungstechnisch erbracht hat und wie die Handwerksleistungen in BEB-Positionen abzurechnen sind. Die Begründung für das Unwissen des Zahntechnikers ist dieselbe wie bei den Verwaltungskräften: Die exakte zahntechnische Abrechnung steht weder in der Berufsausbildung noch bei weiterführenden Bildungsmaßnahmen auf dem Programm.

     

    PRAXISHINWEIS |  Ein anderer Grund, warum nicht immer alles abgerechnet wird, ist die Befürchtung, die Rechnung werde dann viel zu hoch ausfallen. Machen Sie sich jedoch klar: Die zahnärztliche Leistung wurde erbracht - und erbrachte Leistungen sind abzurechnen!

     

    Leistungsinhalte der BEB beachten

    Neben der bekannten BEB-Positionsnummer und der Leistungsbezeichnung gibt es auch noch den - manchmal unbekannten - Leistungsinhalt, der die enthaltene handwerkliche Leistung beschreibt.

     

    Die nachfolgende Liste führt einige regelmäßig erbrachte Leistungen auf, die jedoch selten abgerechnet werden:

     

    BEB-Nr.
    Leistungstext
    Leistungsinhalt

    0103

    Modellsegment sägen

    Die Position beschreibt das Sägen des Zahnkranzes und wird je Sägesegment abgerechnet.

    0213

    Ausblocken eines Stumpfes

    Dies ist die Beseitigung der unter sich gehenden Bereiche an präparierten Zähnen und findet so gut wie an jedem Stumpf statt.

    0301

    Zahn vermessen

    Hier wird die Achsstellung von Zahn oder Implantat im Verhältnis zum Restzahn-bestand vermessen. Diese Leistung findet bei jeder Kronen-Brückenarbeit statt, da vor Arbeitsbeginn gewährleistet sein muss, dass die spätere Arbeitet auch eingegliedert werden kann.

    0302

    Modell vermessen

    Dies bedeutet das Vermessen des Modells, von Zähnen oder Implantaten im Verhältnis zum Modell unter Berücksichtigung unter sich gehender Kieferbereiche am Modell. Dies findet oft statt: z. B. bei der Löffelanfertigung und Kunststoffbasen.

    0303

    Modell ausblocken

    Hier werden die unter sich gehenden Stellen an Modellen ausgeblockt bzw. aufgefüllt. Diese Leistung findet sehr häufig bei Löffeln, Bissschablonen, Schienen und Doublierungen statt.

    0722

    Zeiteinheit Zahntechniker

    Dies ist eine Position, die für Leistungen angesetzt wird, die nicht in der BEB enthalten sind, wie zum Beispiel das Arbeiten des Technikers am Patienten (Einproben usw.). Die Abrechnung erfolgt in 10-Minuten-Einheiten.

    0723

    Desinfektion

    Hier wird die Desinfektion je Vorgang abgerechnet. Eigentlich ist die Desinfektion in jeder Praxis/jedem Labor ein Standard - außer in der Abrechnung.

    0817

    Implantat-Abutment Auswahl

    Hier ist der zeitliche Aufwand für das Aussuchen des passenden Implantat-Abutments gemeint.

    1201

    Übertragungskappe aus Kunststoff

    Im Labor wird über dem Stumpf oder einer Krone eine Kunststoffkappe für eine weitere Abformung oder zur Kontrolle angefertigt. Unter Umständen wird diese Kappe bei Teleskopkronen bis zu zweimal je Teleskop angefertigt.

    2914

    sphärischer Kontakt

    Bei dieser Position ist der Approximalkontakt gemeint, den der Techniker an den Kronen anfertigt. Da dies meist auf einem ungesägtem Kontrollmodell gemacht wird, ergibt dieser Arbeitsschritt eine erhebliche Qualitätssteigerung an der Krone.

     

    Anmerkung: Die BEB-Nummern können in jeder Praxis unterschiedlich sein.

     

    Neben den in der Tabelle aufgeführten Positionen aus der BEB 97 gibt es noch sehr viele weitere Arbeitsschritte bzw. Positionen, die der Zahntechniker täglich erbringt, aber selten dokumentiert. Bei einer Positionsliste aus über 783 abrechenbaren Positionen ist es offenkundig, dass nicht alle Positionen auch vom Leistungsinhalt her jederzeit präsent sind.

     

    Kommunizieren Sie Gratis-Serviceleistungen offensiv!

    Eine gute Möglichkeit, eine (gratis) erbrachte Serviceleistung zu kommunizieren, ist es, sie auf der Abrechnung zu kennzeichnen. Die nachfolgende Beispielrechnung - die dort erwähnten Preise sind als Beispielpreise zu verstehen - kann hierfür als Anregung dienen.

     

    • Auszug aus einer Beispielrechnung
    BEB-Nr.
    Leistung
    Anzahl
    Einzelpreis
    Preis

    2124

    Stufenkrone, gegossen, für Keramik- oder Polymerglas-
Vollverblendung

    2

    78,54 Euro

    157,08 Euro

    2612

    Mehrflächige Verblendung aus Keramik

    2

    142,68 Euro

    285,36 Euro

    2801

    Kaufläche nach gnathologischen Kriterien gestaltet, 
in Metall/gegossenem Glas

    2

    41,14 Euro

    82,28 Euro

    2914

    Sphärischer Kontakt

    3

    Service

    2951

    Individuell charakterisieren, Keramik

    2

    Service

     

     

    Das Aufführen von erbrachten, aber nicht berechneten Leistungen bewirkt eine größere Unverwechselbarkeit von Praxis und Labor und sorgt für eine bessere Akzeptanz der Rechnung beim Patienten. Auch wenn dieser die Abrechnung inhaltlich nicht immer wird nachvollziehen können: Das Gefühl, etwas nicht bezahlen zu müssen, wird ihn sicherlich positiv überraschen.

     

    Der Ablauf im Arbeitsalltag sollte so aussehen, dass zuerst alle erstellten Laborleistungen detailliert erfasst werden. Dann erst wird entschieden, ob und welche Leistungen als Serviceleistungen ausgewiesen werden. Sollte der Anteil der Serviceleistungen zu hoch werden, können diese reduziert werden.

     

    Bei kleineren Arbeiten sind durchaus drei bis fünf Serviceleistungen möglich, wobei es bei sehr aufwendigen Arbeiten auch vier bis sieben werden können.

     

    FAZIT |  Serviceleistungen, die Sie auf der Rechnung ausweisen, dürfen grundsätzlich nur tatsächlich erbrachte Dienste enthalten. Mithilfe der transparenten Auflistung aller Leistungen, von denen einige als Serviceleistungen ausgewiesen sind, können Sie sich von Wettbewerbern positiv unterscheiden. Zugleich profilieren Sie sich und untermauern die Zusammenarbeit mit Ihrem Labor.

     

    Das Praxislabor hat den Vorteil, dass die vielen „kleinen“ Arbeiten gewürdigt werden. Mithilfe der Serviceleistungen können zudem auch neue Leistungen nach und nach in die Abrechnung einfließen. Serviceleistungen können auch in der Form genutzt werden, dass drei Leistungen auf der Rechnung „geschenkt“ werden und eine neue dafür zusätzlich abgerechnet wird.

     

    Auch für den Patienten überwiegen die positiven Effekte: Zum einen wird er überrascht sein, dass er von seinem Zahnarzt etwas geschenkt bekommt. Zum anderen erhält er mithilfe der Rechnung einen guten Einblick darüber, was die Leistung seiner Zahnarztpraxis tatsächlich beinhaltet. Zudem akzeptiert der Patient eine hohe Rechnung eher, wenn sie sämtliche Positionen akribisch auflistet.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 15 | ID 40188530