· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Die Strahlenschutzverordnung wird zum 31.12.2018 modernisiert
| Die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) soll am 31.12.2018 in Kraft treten. Damit soll der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung verbessert werden. |
Der Regelungsbereich der StrlSchV ist weit und reicht vom beruflichen über den medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz der Bevölkerung. Die Neuregelungen dienen der Ergänzung und Konkretisierung des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), das ab dem 01.01.2019 gilt. Nun muss noch die Bundesregierung der StrlSchV in der vom Bundesrat am 19.10.2018 beschlossenen Fassung zustimmen. ZP wird Sie über die für Zahnärzte relevanten Neuerungen informieren.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19.10.2018 unter www.iww.de/s2093
- Beschluss der Änderungen der StrlSchV vom 19.10.2018 unter www.iww.de/s2094
- StrlSchG unter www.iww.de/s2095
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 1 | ID 45570409