· Fachbeitrag · Praxisführung
Mitarbeiterbefragungen nach der QM-Richtlinie ‒ nur lästige Pflicht oder praktischer Nutzen?
von Dr. rer. pol./Dipl.-Kffr. Susanne Woitzik, ZA ‒ Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG
| Mit der im November 2016 in Kraft getretenen Modifikation der QM-Richtlinie wurden u.a. auch regelmäßige und möglichst anonyme Mitarbeiterbefragungen für Zahnarztpraxen verpflichtend. Doch was bringt eine Mitarbeiterbefragung Praxen? Ist sie nur lästige Pflicht oder lässt sich doch praktischer Nutzen daraus ziehen? |
Wertvolle Informationen durch QM-Mitarbeiterbefragungen?
Mitarbeiterbefragungen können Praxisinhabern wertvolle Informationen liefern. Der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit ist beispielsweise ein Indikator dafür, wie stark die Bindung der Mitarbeiter/innen an die Praxis ist. Je zufriedener ein Mitarbeiter ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er der Praxis auch in Zukunft treu bleibt. Darüber hinaus spiegelt sich ein hoher Grad an Mitarbeiterzufriedenheit auch im Praxisklima wieder, das auch die Patienten wahrnehmen. In einem angenehmen Klima fühlen sich Patienten deutlich wohler und kommen gerne wieder in die Praxis.
Umgekehrt weist ein niedriger Grad an Zufriedenheit darauf hin, dass Dinge im Argen liegen. Häufig sind das fehlende Strukturen, unklare Rollenverständnisse und Zuständigkeiten, die Wahrnehmung fehlender Wertschätzung oder anderes mehr. Und auch das schlägt sich letztlich im Betriebsklima nieder mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Wahrnehmung bei den Patienten. Hinzu kommt, dass ein niedriger Zufriedenheitsgrad häufig mit hohen Krankenständen, schlechten Arbeitsleistungen und hoher Mitarbeiterfluktuation korreliert, was letztlich das Praxisergebnis massiv belastet.
Der Befragung müssen auch Taten folgen
Insofern liefert die QM-Mitarbeiterbefragung wertvolle Informationen, die zur Praxis(nach)steuerung genutzt werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Instrument auch von den Mitarbeitern ernst genommen wird. Und das wird nur der Fall sein, wenn sie spüren, dass die Mitarbeiterbefragung auch tatsächlich Veränderungen initiiert, was von den Mitarbeitern/innen als Wertschätzung ihrer Meinung wahrgenommen wird. Dies fördert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Praxisleitung und fördert dadurch die Zusammenarbeit. Eine konsequenzlose Mitarbeiterbefragung wird dagegen als überflüssig angesehen, zukünftig kaum auf Akzeptanz treffen und damit vermutlich an Aussagekraft verlieren.
Durch Wiederholung der Mitarbeiterbefragung können später Veränderungen in der Wahrnehmung der Mitarbeiter/innen sichtbar gemacht werden. Auch kann die Wirksamkeit von aufgrund der letzten Mitarbeiterbefragung initiierten Maßnahmen gemessen werden.
FAZIT | Mitarbeiterbefragung sind ein wertvolles Instrument, wenn Sie konsequent zur Optimierung genutzt werden und die Mitarbeiter/innen Gehör finden. |
Umfrage zum Arbeitserleben in Zahnarztpraxen: Online-Studien-Teilnehmer gesucht
Aktuell führt die Europa-Universität Flensburg eine Studie zum Arbeitserleben in Zahnarztpraxen in Zeiten sich verändernder Arbeitsbedingungen durch. Sie sucht dafür Studienteilnehmer. Teilnehmen können Praxisinhaber aller Fachrichtungen und Praxisformen sowie deren Teams.
Es werden Fragen z. B. zu Handlungsspielraum, Zeitdruck, Personalsituation, Arbeitszufriedenheit, Vertrauen in die Kollegen und die Praxisleitung gestellt. Die Teilnahme an der Befragung dauert etwa 8 bis 14 Minuten ‒ je nach Funktion des Studienteilnehmers in der Praxis. Der Fragebogen ist online unter ww2.unipark.de/uc/dentist/ verfügbar und bleibt bis zum 16.09.2018 erreichbar.
Selbstverständlich ist die Befragung anonym und die Angaben werden streng vertraulich behandelt. Es haben ausschließlich die Mitarbeiter der Europa-Universität Flensburg, die an diesem Forschungsprojekt arbeiten, Zugang zu den erhobenen Daten.
Praxen mit mehr als 5 Mitarbeitern erhalten auf Wunsch eine praxisindividuelle Auswertung. Dabei werden keine persönlichen Angaben wie Alter, Geschlecht, Dauer der Beschäftigung in der Praxis, Beschäftigungsstatus usw. weitergegeben.
Der Fragebogen ist online unter https://ww2.unipark.de/uc/dentist/ verfügbar und bleibt bis zum 16.09.2018 erreichbar.
Für Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Dr. Tabea Scheel (Tabea.Scheel@uni-flensburg.de) oder Dr. Susanne Woitzik (swoitzik@za-eg.de).