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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Der Verlust des Vergütungsanspruchs und die Grenzen des Nachbesserungsrechts

    von Norman Langhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, RBS RöverBrönnerSusat Rechtsanwälte, Berlin, www.rbs-legal.de

    | Bekanntlich schuldet der Zahnarzt keinen Behandlungserfolg. Deshalb wird der Behandlungsvertrag auch dem Dienst- und nicht dem Werkvertragsrecht zugeordnet. Dennoch kann der Vergütungsanspruch entfallen. Normalerweise setzt dies aber mindestens voraus, dass dem Behandler die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben worden ist. Zwei jüngere Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz differenzieren die Grenzen des Nachbesserungsrechts weiter aus. |

    Wann droht ein Verlust des Vergütungsanspruchs?

    Wegen des dienstvertraglichen Charakters des Behandlungsvertrags verliert der Zahnarzt nicht per se seinen Vergütungsanspruch, wenn der Behandlungserfolg ausbleibt. Der Patient kann jedoch versuchen, den Vergütungsanspruch durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch aus - vermeintlich - fehlerhafter Behandlung zu Fall zu bringen. Er kann gezahltes Honorar aber auch - wie das OLG Koblenz kürzlich bestätigt hat - direkt zurückverlangen, wenn die Behandlungsleistung „derart unbrauchbar ist, dass sie einer Nichtleistung gleichsteht“ (Beschluss vom 1. September 2011, Az: 5 U 862/11; Abruf-Nr. 121255 unter zwd.iww.de).

     

    Wann eine solche Unbrauchbarkeit vorliegt, hat das OLG Koblenz in einer nur drei Tage vorangehenden Entscheidung ebenfalls klargestellt: „Insgesamt unbrauchbar kann die Leistung eines Zahnarztes auch dadurch werden, dass dem Patienten eine Weiterbehandlung wegen der Vielzahl misslungener Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar ist. Das ist auch durch die Erklärung des Arztes indiziert, für den Patienten nichts mehr tun zu können.“ (Beschluss vom 29. August 2011, Az: 5 U 481/11; Abruf-Nr. 113756). Diese Feststellung ermöglicht eine Abgrenzung und Differenzierung von nur unwesentlich älteren Entscheidungen des OLG Dresden und des OLG Naumburg, die sich mit dem Umfang des Nachbesserungsrechts beschäftigt haben.